Pressespiegel

Ihr individueller Pressespiegel als Beleg Ihrer Medienpräsenz und Grundlage für die Auswertung Ihrer Medienresonanz. Mit dem PMG Pressespiegel-Portal verpassen Sie nichts mehr.

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Pressespiegel erstellen mit der PMG Pressedatenbank

Pressespiegel erstellen und verbreiten

Erstellen Sie Ihr Presseclipping flexibel, bequem und kostengünstig dank tagesaktueller Informationen aus hochwertigen nationalen und internationalen Leitmedien. Sie erhalten von uns alle notwendigen Nutzungsrechte nach Vorgabe des Urheberrechts inklusive.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Suchen

    Sie recherchieren für Ihren Pressespiegel in der größten tagesaktuellen Pressedatenbank
    mit über 3.000 Zeitungen, Zeitschriften, Online-Titeln,
    App-Inhalten und Newslettern –
    von lokal bis international.

  • Beobachten

    E-Mail-Alerts und einfaches Einrichten Ihres persönlichen Recherche-Profils ermöglichen Ihnen eine schnelle und einfache Medienbeobachtung. Das ist die Basis für Ihren perfekten digitalen Pressespiegel.

  • Downloaden

    Für Ihren digitalen Pressespiegel stehen Ihnen alle Artikel im PDF-, XML- oder HTML-Format und mit allen nötigen Nutzungsrechten zur Verfügung.

  • Verwenden

    Senden Sie relevante Beiträge direkt aus der Pressedatenbank als Pressespiegel an Vorgesetzte und Kollegen – mit dem PMG Pressespiegel-Manager im Corporate Design Ihres Hauses.

Kunden über das PMG Pressespiegel-Portal

  • Josefine von Eisenhart © Sebastian Schmidt
    "Zuverlässig! Freundliche, kompetente und schnelle Hilfe von den Mitarbeitern."
    Josefine von Eisenhart, Rowohlt Verlag GmbH
  • „Schnell, unkompliziert, große Auswahl.“
    Andrea Bröder, Unternehmenskommunikation, StEB Köln
  • „Optimal zur Erstellung des Pressespiegels“
    Irene Feilhauer, Regierungspräsidium Karlsruhe
  • „Vollständigkeit und Zuverlässigkeit, gutes Recherchetool, einfache Handhabung.“
    Doris Henke, LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

Alle Infos rund um Pressespiegel

Was ist eigentlich ein Pressespiegel? Welche Varianten gibt es und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Erstellung und Verbreitung von Pressespiegeln aus? Hier finden Sie eine Einführung zum Thema.

 

Definition: Was ist ein Pressespiegel?

Ein Pressespiegel ist eine Zusammenstellung von aktuellen Artikeln und Beiträgen aus verschiedenen Presseerzeugnissen, wie Zeitungen, Zeitschriften und zunehmend auch Online-Publikationen. Unternehmen, Behörden, Verbände und sonstige Institutionen erstellen ihn regelmäßig, um ihre Mitarbeitenden bzw. Mitglieder zu informieren.

Die Erstellung und Verbreitung von Pressespiegeln geschieht häufig intern durch die zuständige Fachabteilung in einer Organisation. Alternativ übernimmt ein externer Dienstleister – wie zum Beispiel ein Clippingdienst oder Ausschnitt-Dienstleister – die Auswahl der Beiträge und deren Zusammenstellung zu einem Pressespiegel nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers.

Im Unterschied zur Presseschau, die Botschaften von aktuellen Medienberichten redaktionell zusammenfasst, sammelt der Pressespiegel Medienberichte in Form von Clippings (Ausschnitten).

Heute sind Pressespiegel als digitale Dokumente an der Tagesordnung. Dennoch ist auch die Papierform noch in einigen Organisationen vertreten.

Papier-Pressespiegel

Auch wenn Sie immer seltener vorkommen, haben Papier-Pressespiegel dennoch ihre Bedeutung in einigen Institutionen. PR-Abteilungen erstellen ihren Pressespiegel auf Papierbasis in der Regel in fünf Schritten:

  • Recherche in Printausgaben von Zeitungen und Zeitschriften
  • Ausschneiden oder Kopieren der relevanten Beiträge, u. U. auch Abbildungen und Grafiken
  • Zusammenstellen der Ausschnitte oder der Kopien zu einem Pressespiegel-Dokument
  • Vervielfältigung des ursprünglichen Pressespiegel-Dokuments durch Kopieren
  • Verbreitung bzw. Weiterleitung an den Leserkreis in der Organisation

In der Regel erstellt und verbreitet die zuständige Fachabteilung in einer Organisation den Papier-Pressespiegel. Alternativ bieten auch externe Dienstleister (Medienmonitoring-Organisation, Clipping-Dienst, Medienbeobachtungsdienst) diese Leistung gegen Bezahlung an. In diesem Fall erfolgt die Medienbeobachtung und Pressespiegel-Erstellung nach den individuellen Vorgaben des Auftraggebers.

In jedem Fall ist wichtig: Die im Pressespiegel verwendeten und in der Organisation verbreiteten Artikel sind zu lizenzieren. Das heißt, die Organisation muss die Rechte zur entsprechenden Vervielfältigung von den Rechteinhabern erwerben.

Digitaler Pressespiegel

Wie der Name schon verrät: Bei digitalen Pressespiegeln (früher: elektronische Pressespiegel) greifen Nutzerinnen und Nutzer auf alle Inhalte in digitaler Form zu. Vollständige Pressespiegel oder einzelne Beiträge lassen sich digital speichern, verarbeiten und den Leserinnen und Lesern einer Organisation bereitstellen. Die Inhalte stammen in der Regel aus klassischen Printausgaben und den begleitenden Online-Titeln von Presseerzeugnissen.

Bei Print-Medien ist es nötig, zuvor ausgewählte Artikel, Seiten oder komplette Ausgaben durch Einscannen zu digitalisieren (Stichwort: Eigendigitalisierung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, auch ganze Ausgaben von Zeitungen oder Zeitschriften einzuscannen. In diesem Fall kann die Auswahl der relevanten Beiträge auch im Nachhinein erfolgen, wenn die Daten bereits digital vorliegen.

Stammen die Inhalte, die in einen Pressespiegel fließen sollen, bereits aus Online-Quellen, erübrigt sich deren erneutes Einscannen. In diesem Fall müssen die Pressespiegel-Redakteure die Beiträge nur noch auswerten. Das geschieht immer auf der Basis der Recherchevorgaben, die eine Presseabteilung im Vorfeld für ihre Medienbeobachtung festlegt.

Abschließend stellt das zuständige Team die ausgewählten, relevanten Beiträge dem Leserkreis per E-Mail oder als Download, z. B. im Intranet, zur Lektüre bereit.

Die genannten Schritte übernimmt innerhalb einer Organisation z. B. die zuständige Pressestelle oder Kommunikationsabteilung. Eine alternative Lösung ist auch hier, einen externen Medienbeobachter zu beauftragen.

Selbstverständlich gilt auch bei digitalen Pressespiegeln die Pflicht, die verwendeten Artikel zu lizenzieren. Das heißt, Ihre Organisation muss alle Rechte zur Vervielfältigung von den Rechteinhabern erwerben.

Eine Pressedatenbank nutzen

Eine komfortable Möglichkeit, digitale Pressespiegel zu erstellen, ist die Nutzung einer Pressedatenbank. Bei der PMG liegen zum Beispiel die Beiträge aus über 3.000 Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien und von Agenturen bereits in digitaler Form vor.

Nutzer können die benötigten Lizenzen artikelgenau erwerben und abrechnen. Aufwändiges Scannen von Printartikeln erübrigt sich ebenso, wie das Durchsuchen einzelner Online-Präsenzen.

Jetzt kostenfrei testen

 

Eine Pressedatenbank für alles

Die PMG Pressedatenbank ist das Herz der digitalen Medienbeobachtung und Pressespiegel-Erstellung. In Kooperation mit über 900 Verlagen und Contentanbietern bündelt sie die Inhalte von rund 3.000 Publikationen für Ihr Medienmonitoring, darunter zahlreiche nationale und internationale Leitmedien.

Täglich stehen Ihnen rund um die Uhr mehr als 200.000 Beiträge für Ihren digitalen Pressespiegel zur Verfügung. Zusätzliche Eckdaten wie Auflagen, Reichweiten und Werbewerte machen die Artikel für Sie als PR-Profi noch wertvoller. So dient Ihr elektronischer Pressespiegel als Basis für ein umfassendes Kommunikationscontrolling. Exklusive Nutzungsrechte gemäß den Vorgaben des Urheberrechts sind automatisch für alle Titel bei der PMG enthalten.

Ihre Optionen

  • Rechte und Archivierung mit PMG Presse-Monitor
    Umfassende Rechtssicherheit

    Rechtssichere Pressespiegel

    Genießen Sie Rechtssicherheit für Ihre Presseschau mit Hilfe der in der PMG Pressedatenbank enthaltenen Nutzungs- und Archivierungsrechte. Über den Lizenzkauf erwerben Sie Rechte gemäß den Vorgaben des Urheberrechts und erhalten damit die Lizenz für die Nutzung der Artikel.

  • Der Pressespiegel-Paragraf und die VG Wort
    §49 UrhG

    Der Pressespiegel-Paragraf

    § 49 und VG Wort: Neben den PMG-Lizenzen gibt es mit dem sogenannten „Pressespiegel-Paragrafen“ (§ 49 UrhG) eine weitere, aber deutlich eingeschränkte Möglichkeit der Pressespiegel-Erstellung. Im Preisrechner oder auch Lizenzkostenrechner können Sie die Preise nach Regelnutzern und Gelegenheitsnutzern berechnen.

Kunden über das PMG Pressespiegel-Portal

  • Ute Fritzel
    "Zuverlässiges, übersichtliches und leicht zu bedienendes Instrument zur Beobachtung der Presseberichterstattung."
    Ute Fritzel, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen
  • „Schnelle, gute und praktische Übermittlung der individuellen Presseauswertungen.“
    Christian Behrens, CONCORDIA Versicherung
  • „Gute Auswahl an Artikeln, leichte Handhabung der Seite, schneller und unkomplizierter Einkauf.“
    Fabrice Sell, Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

PMG Pressespiegel – Leistungen und Tarife

Wählen Sie zwischen drei Leistungspaketen und verschiedenen Zusatzoptionen.

Preise

Basic

75 € mtl.*

Komfort

125 € mtl.*

Professional

225 € mtl.*

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(mehrere Suchbegriffe möglich)

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Basic anfragen anfragen Komfort anfragen anfragen Professional anfragen anfragen
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Zugriff auf tagesaktuelle Artikel bereits ab 1 Uhr Ja Ja Ja
Zwei Nutzer / Logins inklusive Ja Ja Ja
Monitoring von über 3.000 Publikationen Ja Ja Ja
60 Tage rückwirkende Recherche Ja Ja Ja
Erstellung individueller Suchen und Quellensegmente, diese sind jederzeit kostenfrei änderbar Ja Ja Ja
Finden
Trefferlisten und Summarys inkl. Hervorhebung der Suchbegriffe Ja Ja Ja
Ausgabeformat wahlweise in XML, HTML oder PDF Ja Ja Ja
E-Mail-Benachrichtigung, Trefferlisten mit Summarys als Alert-Funktion Ja Ja
Weitere Leserkreise Ja
Viele Artikel im Originallayout verfügbar (PDF Clipper / PDF Ausschnitt) Ja
Artikelvorschau (Artikel vor dem Kauf lesbar) Ja
  Basic anfragen anfragen Komfort anfragen anfragen Professional anfragen anfragen
Erläuterungen zur Tabelle "Leistungen und Tarife für den Pressespiegel": Die drei Tarife werden wie ein Guthaben mit den monatlichen Kosten für erworbene Beiträge und Lizenzen verrechnet.  * Zzgl. der gesetzlich geltenden ermäßigten Umsatzsteuer.  ** Zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Nehmen Sie Ihre Medienbeobachtung selbst in die Hand.

Testen Sie das PMG Pressespiegel-Portal jetzt sieben Tage kostenfrei und überzeugen Sie sich selbst. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Kein Risiko: Der Test läuft automatisch aus.

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  • Zufriedenheit garantiert:
    Bereits mehr als 5.000 überzeugte Kunden.
  • Ohne Risiko:
    Die Testphase läuft nach 7 Tagen automatisch aus.
  • Auf jede Frage eine Antwort:
    Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
  • Kinderleichter Start:
    Persönliche Einführung in die PMG-Oberfläche.
  • Flexibel buchbar:
    Unsere Paketstruktur macht es möglich.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

PDF Clipper — Presseartikel im Originallayout

PMG PDF Clipper

Sehr oft ist die Originalansicht eines Beitrags wichtig — wie groß war das Foto, wie wirkte die Headline, wie kompakt stand ein wichtiger Beitrag?

Mit dem PDF Clipper der PMG können Sie aus einer Vielzahl deutschsprachiger Tageszeitungen und Zeitschriften einzelne Beiträge im Originallayout als PDF entnehmen und in Ihren Pressespiegel einbinden.

Sie erhalten ab sofort Presseartikel im Originallayout ohne aufwendiges Scannen – der PDF Clipper macht´s möglich. Um die Prominenz eines Beitrags auf der jeweiligen Zeitungsseite bewerten zu können, sind Ganzseiten-Thumbnails verfügbar, die genau zeigen, in welchem redaktionellen Umfeld der gewählte Beitrag erschienen ist.

Der PDF Clipper steht Ihnen kostenfrei im PMG Professional Tarif zur Verfügung.

Pressespiegel – rechtliche Grundlagen

In unserem Whitepaper finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von Pressespiegeln. Sie können es hier kostenfrei anfordern:

Whitepaper erhalten

Erstellen, Lizenzieren und Verbreiten von Pressespiegeln – Fragen und Antworten

1. Warum ist die Erstellung eines (digitalen) Pressespiegels lizenzpflichtig? Wofür brauche ich eine Lizenz?
Aufgrund der Regelungen im Urheberrecht und der Urteile des BGH. Sie benötigen eine Lizenz, um den Beitrag/Artikel legal im Rahmen eines (digitalen) Pressespiegels verbreiten zu dürfen.

2. Darf ich für mein Unternehmen einzelne Artikel in kleineren Mengen kopieren bzw. einscannen und an kleinere Leserkreise weiterleiten?
Nein. Sobald ein Artikel eingescannt/kopiert wird, liegt eine Vervielfältigung vor. Somit ist der Beitrag zu lizenzieren. Es gibt keine Bagatellgrenze.

3. Was passiert, wenn ich meinen Pressespiegel erstelle und verbreite, ohne Lizenzen zu erwerben?
Sofern keine Vereinbarungen mit den Rechteinhabern/Verlagen vorliegen, besteht eine Urheberrechtsverletzung.
Über die PMG Presse-Monitor als Unternehmen der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage können Sie nachträglich Lizenzen erwerben. Gegebenenfalls sind strafrechtliche Folgen bzw. Schadenersatzforderungen möglich.

4. Dürfen die lizenzierten Artikel für Medienanalysen verwendet werden?
Nein. Die Pressespiegel-Lizenzen berechtigen lediglich dazu, Beiträge innerhalb einer Organisation in Form eines Pressespiegels zu verbreiten. Gleichzeitig verpflichten sie zur aktiven Löschung nach vier Wochen. Das Belegexemplar des Pressespiegels, welches bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden darf, darf nicht als Basis einer Medienanalyse dienen.
Zudem ist es auch nicht gestattet, Artikel/Beiträge an externe Dienstleister zum Zwecke der Medienanalyse weiter zu geben. Es gibt jedoch gesondert die Möglichkeit, digitale Medienanalysen durchzuführen.

5. Darf ich den von der PMG angebotenen Content mit Mitteln des Text und Data Minings oder mit Anwendungen der Künstlichen Intelligenz bearbeiten oder durchsuchen?
Nein, das ist nicht zulässig. Die Nutzung von Text und Data Mining oder Anwendungen der Künstlichen Intelligenz ist nur nach vorheriger Lizenzierung erlaubt. Eine entsprechende Nutzung auf der gesetzlichen Grundlage des § 44b UrhG scheidet aus, da sich sowohl die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage als auch die PMG eine Nutzung des gesamten, von ihr angebotenen Contents für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG, insbesondere für eine Nutzung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, ausdrücklich vorbehalten.

Ausnahmeregelung gemäß § 49 UrhG („Pressespiegel-Paragraf“)

Basierend auf einer Ausnahmeregelung des Urheberrechts besteht eine Möglichkeit, digitale Pressespiegel in deutlich eingeschränkter Form zu erstellen:

Artikel, die ausschließlich politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen, dürfen im Rahmen eines Pressespiegels verbreitet werden. Die maximale Vorhaltedauer für diese Artikel beträgt sieben Tage, und die Verbreitung ist nur in Form einer grafischen Abbildung des Original-Artikels zulässig. Außerdem darf die Nutzungsintensität des elektronischen Pressespiegels nicht die des Papier-Pressespiegels überschreiten.

§ 49 UrhG im Detail

Digitale Pressespiegel-Erstellung

Mit dem PMG Pressespiegel-Portal nichts mehr verpassen: Nutzen Sie die größte tagesaktuelle Pressedatenbank im DACH-Raum für Ihren individuellen Pressespiegel und zur digitalen Medienauswertung.

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