Archivierung: Wichtiges bewahren

Für über 90 Prozent der Titel, die bei PMG unter Vertrag sind, können die Archivierungsrechte für den elektronischen Pressespiegel zusätzlich erworben werden. Digitale Belegexemplare dürfen höchstens ein Jahr ohne diese Archivierungsrechte aufbewahrt werden. Die archivierten Artikel können außerdem allen Pressespiegel-Nutzern im hausinternen Datenbanksystem zur Verfügung gestellt werden.

Für die zusätzlichen Archivrechte ist lediglich der Abschluss eines "Zusatzvertrages Archivierung" nötig. Nach Abschluss werden zusätzlich 30 Prozent des digitalen Artikelpreises berechnet, mindestens aber 50 Prozent des Artikelgrundpreises für ein bis zehn Leser. Das Archivierungsrecht gilt auch für Bilder, Fotos und Ganzseiten-PDFs.

Mehr Informationen zur Archivierung finden Sie im Download-Center.

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