AGB der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG für die Erstellung und Nutzung digitaler Pressespiegel

A. Allgemeine Bestimmungen (1. Teil)

 

1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Vertrag, einschließlich eines etwaigen Nachtrags, zwischen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG („PMG“) und dem Kunden („Kunde“) über
– die Bereitstellung/Lieferung digitaler Artikel über das Presse-Monitor-System zur kundeninternen Erstellung von digitalen Pressespiegeln sowie den Erwerb von Lizenzen für die kundeninterne Nutzung aus dem Presse-Monitor-System heruntergeladener digitaler Artikel für die Erstellung von bzw. in digitalen Pressespiegeln („PMG Digital“),
– den Erwerb von Lizenzen für die kundeninterne Eigendigitalisierung von Artikeln, die über das Presse-Monitor-System lizenziert werden können, sowie den Erwerb von Lizenzen für die kundeninterne Nutzung eigendigitalisierter oder anderweitig rechtmäßig bezogener digitaler Artikel, die über das Presse-Monitor-System lizenziert werden können, zur Erstellung von bzw. in digitalen Pressespiegeln („PMG Rechte“).
Die Rechte, die PMG dem Kunden im Rahmen der Nutzungsverträge an einem Artikel einräumt, beziehen sich auch auf die in dem Artikel verwendeten Tabellen, Grafiken und sonstigen Artikelbestandteile, mit Ausnahme der Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Artikel im Rahmen der PMG Artikeloptionen (vgl. Ziffer 7) zusätzlich erworben werden können (z.B. Bilder).
1.2. Änderungen dieser AGB, die aufgrund von technischen oder betrieblichen Erfordernissen der PMG geboten und dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind, wird PMG dem Kunden unverzüglich in Textform mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde den Vertrag nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung in Textform kündigt. PMG wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
1.3. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ausschließlich diese AGB und, gegenüber diesen AGB vorrangig, der zwischen PMG und dem Kunden gesondert abgeschlossene schriftliche Vertrag (vgl. Ziffer 2).
1.4. Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur bindend, wenn PMG diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss, Schriftform und Änderungen
2.1. Durch Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsformulars über die Erstellung und Nutzung digitaler Pressespiegel gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Dieses Angebot kann PMG durch Übersendung des gegengezeichneten Vertragsformulars annehmen, wodurch der Vertrag, unter Einbeziehung dieser AGB, zustande kommt.
2.2. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die nachfolgenden Kaufvorgänge im Presse-Monitor-System, mit denen der Kunde die konkreten Lizenzrechte an einzelnen Artikeln erwerben kann (vgl. Ziffer 3.2) und für die diese AGB gleichermaßen gelten.
2.3. Der Vertragsschluss bedarf der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen vor, bei und/oder nach Vertragsabschluss sowie etwaige Nachträge und spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt jeweils auch für den Verzicht auf diese Formerfordernisse.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss gegenüber PMG angegebenen, für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten (z.B. Firma, Namen der Mitarbeiter mit Zugriffsberechtigung auf das Presse-Monitor-System, Rechnungsadresse, Ansprechpartner) aktuell zu halten und Änderungen PMG unverzüglich mitzuteilen.

3. Presse-Monitor-System, Datenquellen, Verfügbarkeit
3.1. Mit Abschluss des Vertrages schaltet PMG den Kunden für das Presse-Monitor-System frei. Sobald der Kunde PMG die Namen der Mitarbeiter übermittelt hat, die auf das Presse-Monitor-System zugreifen können sollen, übermittelt PMG ihm die erforderlichen Login-Daten zur Benutzung des Presse-Monitor-Systems. Der Zugriff des Kunden auf das Presse-Monitor-System, das eine umfangreiche Pressedatenbank („PMG-Datenbank“) enthält, erfolgt über die Website der PMG. Mithilfe des Presse-Monitor-Systems kann der Kunde
– Artikel recherchieren und in digitaler Form auf sein Computersystem herunterladen, um digitale Pressespiegel zu erstellen (PMG Digital),
– die für eigendigitalisierte oder anderweitig rechtmäßig bezogene digitale Artikel erforderlichen Lizenzrechte für die Erstellung digitaler Pressespiegel erwerben, indem er die zutreffenden Angaben zu dem/n zu lizenzierenden Artikel/n („Lizenzierungsdaten“) an PMG übermittelt (PMG Rechte).
Die Nutzung des Presse-Monitor-Systems ist nur den namentlich benannten Mitarbeitern des Kunden und ihren persönlichen Vertretern erlaubt. Die Nutzung des Presse-Monitor-Systems durch bzw. mit Unterstützung durch Bots oder andere, zum automatisierten Zugriff geeignete Software ist nicht zulässig.
3.2. Mit dem Anklicken der „Kauf“-Schaltfläche bzw. der Übermittlung der Lizenzierungsdaten an PMG, kauft der Kunde den Artikel, d.h. er erwirbt die Rechte zur Nutzung des betreffenden Artikels (und ggf. die von ihm zusätzlich gewünschten Optionen (vgl. Abschnitt C) gemäß diesen AGB.
3.3. Die Printmedien und Online-Ausgaben sowie alle weiteren Informationsquellen, aus denen Artikel und ggf. zusätzlich gewünschte Optionen (vgl. Abschnitt C) über das Presse-Monitor-System digital bezogen und/oder lizenziert werden können („Datenquellen“), sind im Presse-Monitor-System mit den jeweils verfügbaren Lizenzen veröffentlicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Verfügbarkeit (z.B. die räumliche Verfügbarkeit eines Artikels) vor dem Kauf bzw. der Nutzung des Artikels zu prüfen. Sowohl die verfügbaren Datenquellen als auch die verfügbaren Lizenzen werden laufend aktualisiert. PMG behält sich das Recht vor, den Zugang zu einzelnen Datenquellen neu zu eröffnen oder – wenn Verlage bzw. Content-Lieferanten Datenquellen einstellen oder PMG nicht mehr zur Lizenzierung zur Verfügung stellen – aus dem Presse-Monitor-System zurückzuziehen. Im Falle des Rückzugs einer Datenquelle ist der Kunde berechtigt, seinen Vertrag mit PMG außerordentlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kenntniserlangung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu kündigen.
3.4. PMG bemüht sich, das Presse-Monitor-System ohne Unterbrechungen 24 Stunden verfügbar zu halten. Durch die Beschaffenheit von Technik und Internet kann dies jedoch nicht garantiert werden. PMG behält sich zudem das Recht vor, die Betriebszeiten einzuschränken oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen. PMG versucht, die Häufigkeit und Dauer jede dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.

B. PMG Digital und PMG Rechte

4. Nutzungsrecht
4.1. Im Rahmen des Nutzungsvertrages PMG Digital räumt PMG dem Kunden das zeitlich befristete und inhaltlich beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein,
– Artikel, die im Presse-Monitor-System digital vorliegen, aus dem Presse-Monitor-System zum Zweck der kundeninternen Nutzung in einem digitalen Pressespiegel herunterzuladen; und
– die heruntergeladenen Artikel kundenintern in dem im Weiteren genannten Umfang für die Erstellung von bzw. in digitalen Pressespiegeln zu nutzen.
4.2. Im Rahmen des Nutzungsvertrages PMG Rechte räumt PMG dem Kunden das zeitlich befristete und inhaltlich beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein,
– Artikel, die über das Presse-Monitor-System lizenziert werden können, zum Zweck der kundeninternen Nutzung in digitalen Pressespiegeln selbst zu digitalisieren („Eigendigitalisierung“); und
– die eigendigitalisierten Artikel sowie andere, rechtmäßig bezogene digitale Artikel, die über das Presse-Monitor-System lizenziert werden können, kundenintern in dem im Weiteren genannten Umfang für die Erstellung von bzw. in digitalen Pressespiegeln zu nutzen.
4.3. Die Nutzungsrechte gemäß Ziffern 4.1 und 4.2 sind räumlich unbeschränkt, es sei denn, zum Zeitpunkt des Kaufs ist eine Beschränkung im Presse-Monitor-System veröffentlicht.
4.4. Die für die kundeninterne Nutzung erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung von Artikeln erhält der Kunde automatisch, sobald er den jeweiligen konkreten Kaufvorgang im Presse-Monitor-System abgeschlossen hat.

5. Umfang des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht steht dem Kunden nur im folgenden Umfang zu:
5.1. Leserkreis und Leserzahl – Der Kunde darf seine digitalen Pressespiegel nur den vereinbarten Leserkreisen mit den jeweils vereinbarten Leserzahlen zugänglich machen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung hat der Kunde mit dem jeweils möglichen und technisch vertretbaren Aufwand Sorge zu tragen (z.B. mit Hilfe eines kennwortgeschützten Bereichs). Der Kunde verpflichtet sich, die Leserzahl zutreffend in dem gesondert mit PMG abgeschlossenen schriftlichen Vertrag anzugeben, ständig zu überprüfen und Änderungen der PMG rechtzeitig, mindestens aber drei (3) Werktage vor Wirksamwerden mitzuteilen. Wird der Pressespiegel größeren oder anderen als den vereinbarten Leserkreisen oder einer größeren als einer vereinbarten Leserzahl zugänglich gemacht, hat der Kunde dies PMG unverzüglich mitzuteilen und ist zur Zahlung der Vergütungen verpflichtet, die er hätte zahlen müssen, wenn er die Leserkreise bzw. die Leserzahlen zutreffend angegeben hätte.
5.2. Kundeninterne Verwendung durch vereinbarten Leserkreis – Den digitalen Pressespiegel darf der Kunde nur zur Kenntnisnahme kundenintern für betriebs- oder amtsinterne Zwecke verwenden und nur den vereinbarten Leserkreisen und den jeweils vereinbarten Leserzahlen am Bildschirm, z.B. über das Intranet des Kunden oder E-Mail, aber auch ausgedruckt zur Verfügung stellen.
5.3. Keine Weitergabe an Dritte – Eine Weitergabe an Dritte, und zwar sowohl der Artikel in einem digitalen Pressespiegel als auch der Artikel in einem ausgedruckten Exemplar des digitalen Pressespiegels, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, wie den Verkauf von Artikeln oder Abstracts, ist unzulässig. Auch sind Kunde und Leser nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung des Dienstes der PMG zu gewähren. Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind alle diejenigen, die von den vereinbarten Leserkreisen nicht erfasst sind.
5.4. Nutzungsdauer und Löschungspflicht – Im Rahmen des Nutzungsvertrages PMG Digital ist das Nutzungsrecht auf vier (4) Wochen nach dem Kauf des jeweiligen Artikels im Presse-Monitor-System begrenzt, im Rahmen des Nutzungsvertrages PMG Rechte auf vier (4) Wochen nach dem Erscheinungstag des jeweiligen Artikels. Nach Ablauf der Nutzungsdauer hat der Kunde die in digitalen Pressespiegeln verwendeten Artikel vollständig zu löschen, es sei denn, er hat die entsprechenden Archivierungsrechte gemäß Ziffer 8 erworben oder ihm ist die weitere Speicherung von Artikeln durch den verfügungsberechtigten Verlag bzw. Content-Lieferanten gestattet worden. Die Aufbewahrung eines digitalen Belegexemplars der in einem digitalen Pressespiegel benutzten Artikel ist für einen Zeitraum von bis zu zwölf (12) Monaten ab dem Tag der ersten kundeninternen Verwendung des Pressespiegels gestattet. Das Belegexemplar darf nur einer autorisierten (auf Nachfrage namentlich zu nennenden) Person zugänglich sein und muss nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer vollständig gelöscht werden. Es darf ausdrücklich nicht verbreitet, vervielfältigt oder in einer sonstigen Form genutzt werden.
5.5. Keine Berechtigung zum Aufbau einer Datenbank – Dem Kunden ist der Aufbau einer Datenbank (einschließlich Recherchefunktionen) mit den in digitalen Pressespiegeln genutzten Artikeln nur dann gestattet, wenn er die entsprechenden Archivierungsrechte gemäß Ziffer 8 erworben hat, es sei denn, der Kunde hat mit dem jeweils verfügungsberechtigten Verlag bzw. Content-Lieferanten eine gesonderte Vereinbarung zur datenbankmäßigen Nutzung der Artikel geschlossen.

6. Zusätzliche Bestimmungen für PMG Rechte
Für PMG Rechte gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
Rechtzeitigkeit der Lizenzierung – Der Kunde hat die Artikel, die er selbst digitalisiert oder sonst rechtmäßig bezieht und in einem digitalen Pressespiegel nutzt, rechtzeitig, d.h. innerhalb des Monats, in dem die Nutzung in einem digitalen Pressespiegel vorgenommen wurde, gegenüber PMG zu lizenzieren, indem er die Lizenzierungsdaten über das Presse-Monitor-System an PMG übermittelt. Dies kann für jeden Artikel einzeln sowie täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen. Zusätzlich bietet PMG die Möglichkeit, die Artikel gesammelt in Tabellenform zu melden. Als Lizenzierungsdaten hat der Kunde insbesondere den Namen der Datenquelle (in der im Presse-Monitor-System hinterlegten Schreibweise), das Erscheinungsdatum, den Autor oder, falls dieser nicht verfügbar ist, den Titel des Artikels anzugeben sowie anzuzeigen, ob die Bilder, die in den Artikeln verwendet werden, genutzt oder andere Optionen zusätzlich gekauft werden (vgl. Abschnitt C). Die Rechtzeitigkeit der Lizenzierung stellt eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden dar, für die er die Verantwortung trägt, und zwar auch dann, wenn er Dienstleister mit der Erstellung des digitalen Pressespiegels beauftragt hat. Solange die Lizenzierungsdaten nicht an PMG übermittelt wurden, findet eine Lizenzierung nicht statt. PMG behält sich vor, bei verspäteter Lizenzierung der in einem digitalen Pressespiegel genutzten Artikel Mahngebühren zu berechnen.

C. Optionen im Rahmen der Nutzungsverträge

7. PMG Artikeloptionen (Zusatzkauf von Bildern etc.)
Der Kunde kann beim Kauf eines Artikels im Rahmen der Nutzungsverträge zusätzlich Rechte an Gegenständen im Zusammenhang mit diesem Artikel erwerben, beispielsweise an folgenden Gegenständen:
– PMG Digital: Bilder sowie die Ganzseite, den Artikel oder Ausschnitte im Originallayout;
– PMG Rechte: Bilder.
Die jeweilige Verfügbarkeit von Rechten wird im Presse-Monitor-System veröffentlicht. Erwirbt der Kunde Rechte an einem Gegenstand im Zusammenhang mit einem Artikel, gelten für diesen Erwerb und die erworbenen Rechte die Bestimmungen dieser AGB, die auch für den betreffenden Artikel gelten (erwirbt ein Kunde z.B. ein Bild im Zusammenhang mit einem Artikel und hat er die Option PMG Archivierungsrechte gewählt, erwirbt er mit dem Kauf des Artikels automatisch auch die Archivierungsrechte gemäß Ziffer 8 an dem Bild).

8. PMG Archivierungsrechte
Im Rahmen der Nutzungsverträge PMG Digital und PMG Rechte kann der Kunde die Option PMG Archivierungsrechte wählen. Wählt der Kunde diese Option, erwirbt der Kunde mit dem Kauf des Artikels (vgl. Ziffer 3.2) automatisch die folgenden Rechte an dem Artikel, soweit diese verfügbar sind (die jeweilige Verfügbarkeit wird im Presse-Monitor-System veröffentlicht):
PMG räumt dem Kunden das zeitlich befristete, nicht ausschließliche Recht ein, Artikel, die der Kunde auf Grund eines Nutzungsvertrages PMG Digital und/oder PMG Rechte in einem digitalen Pressespiegel nutzt bzw. genutzt hat, in dem im Weiteren genannten Umfang digital zu archivieren und sie hierzu in einer Datenbank zur (Volltext-) Recherche und zum Abruf bereit zu halten (Archivierungsrecht). Dieses Archivierungsrecht umfasst insbesondere ein einfaches, zeitlich befristetes und inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Vervielfältigung und internen Verbreitung; es ist räumlich unbeschränkt, es sei denn, zum Zeitpunkt des Kaufs ist eine Beschränkung im Presse-Monitor-System veröffentlicht. Die Archivierungsrechte stehen dem Kunden nur im folgenden Umfang zu:
8.1. Gegenstand der Archivierung – Dem Kunden ist nur die Archivierung von Artikeln gestattet, die er auf Grund des Nutzungsvertrages PMG Digital bzw. PMG Rechte rechtmäßig in einem digitalen Pressespiegel nutzt bzw. genutzt hat. Das umfasst auch diejenigen Artikel, die nur in Ausschnitten in dem digitalen Pressespiegel wiedergegeben wurden; ihre vollständige Archivierung ist zulässig.
8.2. Leserkreis und Leserzahl – Der Kunde darf die archivierten Artikel bzw. sein Pressespiegelarchiv nur den Lesern zugänglich machen, die zu den vereinbarten Leserkreisen des Nutzungsvertrages PMG Digital bzw. PMG Rechte gehören; das schließt die Einhaltung der jeweils vereinbarten Leserzahlen ein. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung hat der Kunde mit dem jeweils möglichen und technisch vertretbaren Aufwand Sorge zu tragen (z.B. mit Hilfe eines kennwortgeschützten Bereichs). Ändern sich die Leserkreise bzw. die Leserzahlen im Rahmen des Nutzungsvertrages, so gilt diese Änderung zugleich auch für die PMG Archivierungsrechte, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Ergänzung bedarf. Der Kunde wird zudem mindestens einmal im Kalenderjahr überprüfen, dass die Archiv-Leserzahl nicht über die im Nutzungsvertrag vereinbarte Leserzahl hinausgeht. Der Kunde wird PMG auf Anforderung mitteilen, wie viele Leser auf die archivierten Artikel bzw. das Pressespiegelarchiv Zugriff haben bzw. hatten.
8.3. Keine Weitergabe an Dritte – Weder der Kunde noch die Leser dürfen Dritten den Zugriff auf das Pressespiegelarchiv und/oder die archivierten Artikel ermöglichen. Auch sind Kunde und Leser nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung zu gewähren. Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind alle diejenigen, die von den vereinbarten Leserkreisen nicht erfasst sind.
8.4. Zentralisierte Archivierung – Der Kunde ist verpflichtet, die Archivierung in der Weise zu zentralisieren, dass die Leser jeweils auf ein kundeneigenes Pressespiegelarchiv zugreifen. Weitere (Sub-) Archive sind nicht zulässig. Die Zwischenspeicherung von Artikeln aus dem Zentral-Archiv bei den einzelnen Lesern ist nur insoweit zulässig, als der einzelne Leser befugt ist, gleichzeitig maximal zwanzig (20) Artikel aus dem Pressespiegelarchiv des Kunden vorübergehend auf dem von dem Kunden dazu bestimmten Endgerät abzuspeichern und ggf. für interne Zwecke auszudrucken, ohne dass damit ein weitergehendes Abdruck-/Veröffentlichungsrecht verbunden ist. Die vorübergehende Zwischenspeicherung ist spätestens nach drei (3) Tagen wieder zu löschen. Der Leser ist nicht befugt, auf dem von ihm genutzten Endgerät eine oder mehrere weitere Datenbanken anzulegen, in denen Artikel aus dem Archiv dauerhaft gespeichert werden.
8.5. Zweckbindung der Archivierung – Dem Kunden ist es nicht gestattet, die archivierten Artikel anders als zu internen Informationszwecken zu verwenden.
8.6. Archivierungsdauer und Löschungspflicht – Das Archivierungsrecht ist jeweils bezogen auf den einzelnen Artikel und auf den Zeitraum von zehn (10) Kalenderjahren begrenzt. Der Lauf der Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem 1.1. des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der zu archivierende Artikel in dem digitalen Pressespiegel des Kunden erstmals erschienen ist, und endet am 31.12. des zehnten (10.) Jahres. Wird der dem Archivierungsrecht zu Grunde liegende Nutzungsvertrag PMG Digital bzw. PMG Rechte innerhalb der Zehn-Jahres-Frist gekündigt, so führt dies mit Blick auf die bereits archivierten Artikel nicht zu einer Verkürzung der Archivierungsfrist. Mit Verstreichen der Archivierungsfrist sind alle von dem jeweiligen Fristablauf betroffenen Artikel vollständig aus dem Archiv des Kunden zu löschen. Die Löschungsverpflichtung erstreckt sich neben der zentralen Archivdatenbank auch auf alle Endgeräte der Leser, auf denen jeweils archivierte Artikel kurzzeitig zwischengespeichert sind. Die vollständige Löschung eines Artikels, für den die Archivierungsfrist verstrichen ist, ist PMG jeweils innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Archivierungsfrist in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) anzuzeigen.
8.7. Kontrollrechte – Der Kunde gestattet PMG auf Verlangen, durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der technisches Hilfspersonal hinzuziehen darf, die Art und den Umfang der gespeicherten Artikel auf Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Vertrages überprüfen zu lassen. Die Kosten trägt PMG, sofern sie nicht vom Kunden im Wege des Schadensersatzes zu übernehmen sind.

9. PMG Zusatzleistungen
Im Rahmen der Nutzungsverträge PMG Digital und PMG Rechte können weitere Zusatzleistungen vereinbart werden.

D. Allgemeine Bestimmungen (2. Teil)

10. Allgemeine Verpflichtungen des Kunden
Zusätzlich zu den bereits genannten Verpflichtungen treffen den Kunden die folgenden allgemeinen Pflichten:
10.1. Verbot der Bearbeitung und/oder Veränderung der Artikel – Die heruntergeladenen bzw. eigendigitalisierten Artikel dürfen inhaltlich nicht verändert, gekürzt, zusammengefasst oder in sonstiger Form bearbeitet werden. Das Bearbeitungs- und Veränderungsverbot gilt auch für die Bezeichnung der Titel, der Untertitel und des Urhebers.
10.2. Pflicht zur Angabe von Schutzrechts- und Herkunftsvermerken – Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Artikel, die an die Leser weitergegeben werden und/oder Gegenstand der Archivierung sind, mit entsprechenden Schutzrechts- und Herkunftsvermerken zu versehen. Die Artikel sind insbesondere mit den folgenden Angaben zu kennzeichnen: der Urheber bzw. Autor, die Datenquelle, aus der der Artikel stammt, das Erscheinungsdatum und ggf. der Titel des Artikels.
10.3. Einstehen für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch die Leser – Der Kunde ist verpflichtet, die Leser, denen er digitale Pressespiegel im Rahmen seines Nutzungsvertrages PMG Digital und/oder PMG Rechte oder archivierte Artikel bzw. sein Pressespiegelarchiv im Rahmen seiner PMG Archivierungsrechte zugänglich macht, zur entsprechenden Einhaltung der Verpflichtungen anzuhalten, die dem Kunden gemäß seinem Vertrag mit PMG, einschließlich dieser AGB, obliegen. Dazu stellt der Kunde durch geeignete technische und sonstige Maßnahmen die Einhaltung der vertraglichen Konditionen, insbesondere die Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungs- und Archivierungsrechte sicher, soweit dies technisch durchführbar ist. Der Kunde ist für das Fehlverhalten dieser Leser wie für eigenes Fehlverhalten verantwortlich.

11. Beauftragung von Dienstleistern
11.1. Der Kunde kann bestimmte Handlungen, zu denen er im Rahmen des Vertrages, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2), berechtigt ist, selbst ausführen oder einen oder mehrere Dienstleister („Dienstleister“) mit der Erbringung von bestimmten Dienstleistungen beauftragen, und zwar, solange der Kunde durch einen Nutzungsvertrag PMG Digital und/oder PMG Rechte berechtigt ist, damit
11.1.1 die Erstellung von digitalen Pressespiegeln für den Kunden vorzunehmen und diese an den Kunden zu liefern, indem die erforderlichen Artikel von dem Dienstleister ausschließlich für den jeweiligen Kunden
– aus dem Presse-Monitor-System heruntergeladen und ausschließlich an den jeweiligen Kunden in Form eines digitalen Pressespiegels geliefert werden und/oder
– eigendigitalisiert werden und die für den jeweiligen Kunden eigendigitalisierten oder sonst rechtmäßig bezogenen Artikel über das Presse-Monitor-System für den jeweiligen Kunden lizenziert werden und ausschließlich an den jeweiligen Kunden in Form eines digitalen Pressespiegels geliefert werden, wobei der Dienstleister allein aufgrund dieser Beauftragung nicht berechtigt ist, die Artikel, die er für den jeweiligen Kunden heruntergeladen bzw. lizenziert hat, nach der Lieferung des digitalen Pressespiegels an den Kunden anderweitig zu nutzen, sie zu archivieren oder sonst zu speichern,
11.1.2 die technische Speicherung der an den Kunden gelieferten digitalen Pressespiegel ausschließlich für den jeweiligen Kunden vorzunehmen, damit der Kunde diese kundenintern den vereinbarten Leserkreisen und den jeweils vereinbarten Leserzahlen am Bildschirm, z.B. über das Intranet des Kunden oder E-Mail, aber auch ausgedruckt zur Verfügung stellen kann, wobei der Dienstleister allein aufgrund dieser Beauftragung nicht berechtigt ist, mit den für einen Kunden gespeicherten digitalen Pressespiegeln und/oder den in diesen genutzten Artikeln eine Datenbank (einschließlich Recherchefunktionen) aufzubauen oder diese für sich, für Dritte oder anderweitig zu nutzen, und/oder
11.1.3 die technische Aufbewahrung jeweils eines digitalen Belegexemplars der Artikel, die in den an den Kunden gelieferten digitalen Pressespiegeln des Kunden genutzt wurden, ausschließlich für den jeweiligen Kunden für einen Zeitraum von bis zu zwölf (12) Monaten vorzunehmen, wobei der Dienstleister allein aufgrund dieser Beauftragung nicht berechtigt ist, mit den Belegexemplaren eine Datenbank (einschließlich Recherchefunktionen) aufzubauen oder diese für sich, für Dritte oder anderweitig zu nutzen.
Soweit der Kunde zusätzlich PMG Archivierungsrechte erworben hat, kann er den Dienstleister auch damit beauftragen, die Archivierung der Artikel, die in den an ihn gelieferten digitalen Pressespiegeln genutzt wurden, ausschließlich für ihn technisch vorzunehmen, wobei der Dienstleister allein aufgrund dieser Beauftragung nicht berechtigt ist, die für den Kunden archivierten Artikel und/oder die Datenbank, in der die Artikel zur (Volltext-) Recherche und zum Abruf konkret für den Kunden bereitgehalten werden, für sich, für Dritte oder anderweitig zu nutzen.
11.2. Jede Beauftragung eines Dienstleisters bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PMG. Die Zustimmung gilt für die Dienstleister als widerruflich erteilt, die im Rahmen des Vertrages, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2), benannt werden. Überschreitet ein beauftragter Dienstleister im Zusammenhang mit seiner Beauftragung die Nutzungsrechte, die er im Rahmen seiner Beauftragung erhält, ist PMG berechtigt, die Zustimmung zur Beauftragung des Dienstleisters nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten (und gegenüber dem Kunden erklärten) Frist gegenüber dem Kunden zu widerrufen.
11.3. Im Rahmen der Beauftragung erhalten Dienstleister zur Erbringung der Dienstleistungen, mit denen sie von dem jeweiligen Kunden konkret beauftragt wurden, und begrenzt auf den konkreten Zweck ihrer Beauftragung die gleichen Rechte gegenüber PMG wie der Kunde, soweit diese zur Vornahme der Leistungen für den jeweiligen Kunden erforderlich sind, mit denen sie von dem Kunden beauftragt wurden und beauftragt werden durften.
11.4. Das Recht, für den jeweiligen Kunden gemäß Ziffer 11.1
– Artikel aus dem Presse-Monitor-System herunterzuladen, zu eigendigitalisieren und an den jeweiligen Kunden in Form eines digitalen Pressespiegels zu liefern (vgl. Ziffer 11.1.1),
– digitale Pressespiegel technisch zu speichern (vgl. Ziffer 11.1.2),
– ein digitales Belegexemplar technisch aufzubewahren (vgl. Ziffer 11.1.3) und
– die in digitalen Pressespiegeln genutzten Artikel technisch zu archivieren und/oder zu speichern (vgl. Ziffer 11.1 Satz 2),
berechtigt den Dienstleister nur zu Handlungen für den jeweiligen Kunden.
Jede Form der Nutzung einer Vervielfältigung eines Artikels, die bei der Erbringung von Dienstleistungen für den jeweiligen Kunden unter Nutzung der Rechte des Kunden entsteht, gleich ob flüchtig oder dauerhaft, gleich in welchem technischen Verfahren und gleich ob simultan oder sukzessive, für sich und/oder andere Kunden des Dienstleisters ist ausgeschlossen. So ist der Dienstleister beispielweise nicht berechtigt, eine im Zuge solcher Handlungen entstehende Vervielfältigung eines Artikels mehrfach, d. h. zusätzlich für sich, andere Kunden oder Dritte zu nutzen.
Der Dienstleister darf eine im Zuge solcher Handlungen entstehende Vervielfältigung eines Artikels auch nicht für andere Zwecke nutzen als zur Erbringung seiner Dienstleistungen für den jeweiligen Kunden gemäß der Beauftragung durch den jeweiligen Kunden. So ist der Dienstleister beispielsweise nicht berechtigt, die Vervielfältigung des Artikels
– für sich, andere Kunden oder Dritte zu speichern oder (weiter) zu vervielfältigen, auch wenn er, die anderen Kunden oder die Dritten zur Speicherung oder Vervielfältigung des betreffenden Artikels aus anderen Gründen berechtigt sein sollten,
– an andere Kunden oder Dritte weiterzugeben, auch wenn die anderen Kunden oder die Dritten zur Nutzung des betreffenden Artikels aus anderen Gründen berechtigt sein sollten, oder
– für eine Suche anhand von Suchbegriffen für sich, andere Kunden oder Dritte zu nutzen, auch wenn er, diese anderen Kunden oder die Dritten zur Nutzung des betreffenden Artikels zu einer solchen Suche aus anderen Gründen berechtigt sein sollten.
11.5. Der Kunde ist nur insoweit berechtigt, Dienstleistern den technischen Zugriff auf das Angebot der PMG, d.h. auf das Presse-Monitor-System einzuräumen, wie dies zur Erfüllung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der Login-Daten, die für den Zugriff durch den Dienstleister bestimmt sind, ist nur Mitarbeitern des Dienstleisters erlaubt und nur zur Erfüllung der durch den jeweiligen Kunden beauftragten Dienstleistungen zulässig. Die Nutzung des Presse-Monitor-Systems durch bzw. mit Unterstützung durch Bots oder andere zum automatisierten Zugriff geeignete Software ist nicht zulässig.
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, die beauftragten Dienstleister zur Einhaltung der Verpflichtungen anzuhalten, die dem Kunden gemäß seinem Vertrag mit PMG einschließlich dieser AGB obliegen. Hält der beauftragte Dienstleister die Verpflichtungen nicht ein, die dem Kunden obliegen und zu deren Einhaltung der Kunde den beauftragten Dienstleister anzuhalten hat, ist PMG berechtigt, die Zustimmung zur Beauftragung des Dienstleisters nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten (und gegenüber dem Kunden erklärten) Frist gegenüber dem Kunden zu widerrufen. Der Kunde ist für das Fehlverhalten der beauftragten Dienstleister wie für eigenes Fehlverhalten verantwortlich.

12. Freistellung wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten
12.1. Wird der Kunde von Dritten aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Artikel wegen entgegenstehender Urheber- oder sonstiger Schutzrechte in Anspruch genommen, verpflichtet sich PMG, den Kunden auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, es sei denn, nachfolgend ist etwas anderes geregelt.
12.2. Der Anspruch auf Freistellung ist nur dann gegeben, wenn der Kunde der PMG unverzüglich und schriftlich mitteilt, dass Ansprüche von dritter Seite geltend gemacht werden. Der Anspruch verfällt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PMG Prozesserklärungen abgibt und/oder in einen Vergleich einwilligt.
12.3. Die schriftliche Zustimmung zur Abgabe von Prozesserklärungen und/oder zur Einwilligung in einen Vergleich darf PMG nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Dritten und dem Kunden hat PMG das Recht, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl für die Prozessführung auf eigene Kosten zu stellen und diesem für die Prozessführung Anweisungen zu erteilen. Der Kunde hat PMG für die rechtliche Auseinandersetzung mit Dritten, die Urheber- und sonstige Schutzrechte geltend machen, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und an der Prozessführung nach Treu und Glauben mitzuwirken.
12.4. Wird von dem Kunden auf die elektronische Warnmeldung der PMG, einen konkret benannten Artikel ab sofort nicht mehr zu verbreiten, der Artikel nicht unverzüglich gelöscht, so entfällt insoweit die Freistellung durch PMG. Auf Antrag werden dem Kunden die Lizenzgebühren erstattet. Alle darüber hinausgehenden, ggf. bestehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

13. Haftung
13.1. PMG und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstehen. Das gilt insbesondere für die Archivierung, die von dem Kunden ausschließlich im eigenen Interesse vorgenommen und in der Risikosphäre des Kunden realisiert wird. Für die Richtigkeit des Inhalts der archivierten Artikel zum Zeitpunkt der Archivierung und/oder mit Blick auf einen eventuellen Verlust an Wahrheitsgehalt infolge Zeitablaufes ist ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen.
13.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PMG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PMG, bei arglistigem Verschweigen, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzungen einer Garantie, insbesondere einer garantierten Beschaffenheit. In diesen Fällen haftet PMG im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In den übrigen Ausnahmefällen haftet PMG in voller Höhe.
13.3. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr, es sei denn, diese basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einem anderen der in Ziffer 13.2 genannten Ausnahmefälle.
13.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PMG.

14. Vergütung / Rechnungsstellung / Abrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2), und den jeweils zur Zeit der Lizenzierung geltenden aktuellen Preisen, die im Presse-Monitor-System veröffentlicht werden. Die in dem Vertrag und dem Presse-Monitor-System genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Kunde erhält monatlich eine detaillierte Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

15. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperre
15.1. Die Nutzungsverträge PMG Digital und PMG Rechte sind jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertrag ist mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündbar.
15.2. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit PMG, insbesondere durch vertragswidrige Nutzung des Angebots der PMG bzw. des Presse-Monitor-Systems, Verletzung der Urheberrechte oder falsche Angaben von Leserzahlen, ist PMG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugriff auf das Presse-Monitor-System mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn PMG den Kunden zuvor wegen dieser Vertragsverletzung abgemahnt hat und der Kunde seine Vertragspflicht trotz Abmahnung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen erfüllt. In bedeutenden Verletzungsfällen, insbesondere auch bei wiederholter Verletzung der gleichen Vertragspflichten, bei Einstellung der Zahlungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder bei Eröffnung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden, ist eine vorherige Abmahnung der PMG entbehrlich. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz) bleibt PMG vorbehalten.
15.3. PMG behält sich vor, nicht aktive Online-Zugänge zum Presse-Monitor-System nach Ablauf von drei (3) Monaten nach dem letzten Abruf zu sperren.

16. Kundensupport
Dem Kunden steht für technische Anfragen ein telefonischer Support während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr – ausgenommen Feiertage des Bundeslandes Berlin) zur Verfügung.

17. Datenschutz
17.1. PMG erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Kunden und der von ihm benannten Mitarbeiter sowie die Daten seiner Dienstleister und der von diesen benannten Mitarbeiter zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. PMG speichert Kaufhistorien des Kunden nur soweit und solange sie für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Abrechnung erforderlich sind. Soweit die von PMG erstellten Rechnungen noch nicht bezahlt sind oder hinsichtlich der Höhe Unstimmigkeiten bestehen, können die Kaufhistorien zu Beweiszwecken gespeichert werden. Ferner darf PMG die Kaufhistorien anonymisiert dauerhaft zu Statistikzwecken erheben, verarbeiten und nutzen.
17.2. Erklärt sich der Kunde (bzw. erklären sich die von ihm benannten Mitarbeiter) mit dem Empfang von Werbeinformationen per E-Mail-Newsletter einverstanden, so erhebt, verarbeitet und nutzt PMG die betreffenden E-Mail-Adressen zu diesem Zweck.
17.3. Der Kunde und die von ihm benannten Mitarbeiter sowie seine Dienstleister und die von diesen benannten Mitarbeiter können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen. Der Kunde und die von ihm benannten Mitarbeiter können ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (per Brief, Telefax oder E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an:

PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
Markgrafenstr. 62, 10969 Berlin
Fax: +49 30 28493-200
E-Mail: datenschutz@presse-monitor.de

18. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Login-Daten (Benutzername, Passwort) vertraulich zu behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen. PMG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Verlust oder Missbrauch der Login-Daten entstehen.

19. Schlussbestimmungen
19.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin; gleichwohl ist PMG berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
19.2. Der Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Rechtsnormen des deutschen Kollisionsrechts, soweit sie an eine fremde Rechtsordnung verweisen, sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs sind ausgeschlossen.
19.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

Stand: 14.09.2022

AGB der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG für die Verlängerung der PMG Archivierungsrechte

1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Vertrag, einschließlich eines etwaigen Nachtrags, zwischen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG („PMG“) und dem Kunden („Kunde“) über die Verlängerung von PMG Archivierungsrechten für archivierte Artikel („PMG Archivierungsrechte-Verlängerung“).
1.2. Änderungen dieser AGB, die aufgrund von technischen oder betrieblichen Erfordernissen der PMG geboten und dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind, wird PMG dem Kunden unverzüglich in Textform mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde den Vertrag nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung in Textform kündigt. PMG wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
1.3. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ausschließlich diese AGB und, gegenüber diesen AGB vorrangig, der zwischen PMG und dem Kunden gesondert abgeschlossene schriftliche Vertrag.
1.4. Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur bindend, wenn PMG diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5. Mündliche Vereinbarungen vor, bei und/oder nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der PMG in Textform.

2. Vertragsschluss, Textform und Änderungen
2.1. Durch Annahme des Angebots der PMG über die Verlängerung des PMG Archivierungsrechts für bestimmte Artikel und eine bestimmte Leserzahl kommt der Vertrag, unter Einbeziehung dieser AGB, zustande.
2.2. Der Vertragsschluss bedarf der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Etwaige Nachträge und spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss gegenüber PMG angegebenen, für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten (z.B. Firma, Rechnungsadresse, Ansprechpartner) aktuell zu halten und Änderungen PMG unverzüglich mitzuteilen.

3. Verlängerung des Archivierungsrechts
Im Rahmen des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages räumt PMG dem Kunden das räumlich unbeschränkte, zeitlich befristete und inhaltlich beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, bestimmte Artikel für einen weiteren Zeitraum von zehn (10) Kalenderjahren zu archivieren und sie hierzu in einer Datenbank zur (Volltext-) Recherche und zum Abruf bereit zu halten (verlängertes Archivierungsrecht). Dieses verlängerte Archivierungsrecht umfasst insbesondere ein einfaches, zeitlich befristetes und inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Vervielfältigung und internen Verbreitung.
Das verlängerte Archivierungsrecht an einem Artikel erhält der Kunde mit dem Abschluss des PMG Archivierungsrechte-Verlängerung-Vertrages über die Verlängerung des Archivierungsrechtes für diesen Artikel (vgl. Ziffer 2.1).

4. Umfang des verlängerten Archivierungsrechts
Das verlängerte Archivierungsrecht steht dem Kunden nur in dem im Folgenden genannten Umfang zu:
4.1. Kunde – Kunde, d.h. Vertragspartei des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages kann nur sein, wer mit der PMG einen Nutzungsvertrag PMG Digital und/oder PMG Rechte sowie einen PMG Archivierungsrechte-Vertrag abschließt/abgeschlossen hat. Zwischen dem Kunden des Nutzungsvertrages und des Archivierungsrechte-Vertrages einerseits und dem Kunden des Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages muss Identität bestehen. Änderungen in der Rechtspersönlichkeit des Kunden des Nutzungsvertrages gelten zugleich auch für den PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag.
4.2. Gegenstand der Archivierung – Dem Kunden ist nur die Archivierung von Artikeln gestattet, die er auf Grund des Nutzungsvertrages rechtmäßig zur Erstellung eines intern nutzbaren Pressespiegels in digitaler oder gedruckter Form genutzt hat und die er auf Grund des PMG Archivierungsvertrages rechtmäßig archiviert hat. Das umfasst auch diejenigen Artikel, die nur in Ausschnitten in dem digitalen Pressespiegel wiedergegeben wurden; ihre vollständige Archivierung ist zulässig.
4.3. Leserkreis und Leseranzahl – Der Kunde darf die archivierten Artikel nur den Lesern zugänglich machen, die zu dem vertraglich vereinbarten Leserkreis des Nutzungsvertrages gemäß PMG Digital und/oder PMG Rechte gehören, höchstens jedoch der im Rahmen des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages vereinbarten Leserzahl. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung hat der Kunde mit dem jeweils möglichen und technisch vertretbaren Aufwand Sorge zu tragen (z.B. mit Hilfe eines kennwortgeschützten Bereichs). Ändert sich der Leserkreis im Rahmen des Nutzungsvertrages, so gilt diese Änderung zugleich auch für den PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Ergänzung bedarf. Ändert sich die Leserzahl im Rahmen des Nutzungsvertrages, so gilt: Eine Erhöhung führt nicht zu einer Erhöhung der im Rahmen des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages vereinbarten Leserzahl; eine Verringerung kann zu einer automatischen Verringerung der im Rahmen des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages vereinbarten Leserzahl führen, und zwar stets dann und insoweit (ohne dass die Vergütung gemäß Ziffer 5 angepasst wird), dass folgende Regelung weiterhin eingehalten wird: Die im Rahmen des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages vereinbarte Leserzahl darf die Leserzahl im Rahmen des Nutzungsvertrages nicht übersteigen. Der Kunde wird in gebotenen Abständen überprüfen, dass die Leserzahlen nicht über die in den Verträgen vertraglich vereinbarten Leserzahlen hinausgehen. Der Kunde wird der PMG auf Anforderung mitteilen, wie viele Leser auf die gemäß dem Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag archivierten Artikel Zugriff haben bzw. hatten.
4.4. Keine Weitergabe an Dritte – Weder der Kunde noch die Leser dürfen Dritten den Zugriff auf das Pressespiegelarchiv und/oder die archivierten Artikel ermöglichen. Auch sind Kunde und Leser nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung des Dienstes der PMG zu gewähren. Dritte im Sinne dieser Regelung sind alle diejenigen, die von dem vertraglich vereinbarten Leserkreis nicht erfasst sind.
4.5. Zentralisierte Archivierung – Der Kunde ist verpflichtet, die Archivierung der Artikel, die er auf Grund eines PMG Archivierungsrechte-Vertrages und eines PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages archiviert, in der Weise zu zentralisieren, dass die Leser jeweils auf ein kundeneigenes Pressespiegelarchiv zugreifen. Weitere (Sub-) Archive sind nicht zulässig. Die Zwischenspeicherung von Artikeln aus dem Zentral-Archiv bei den einzelnen Lesern ist nur insoweit zulässig, als der einzelne Leser befugt ist, gleichzeitig maximal zwanzig (20) Artikel aus dem Pressespiegelarchiv des Kunden vorübergehend auf dem von dem Kunden dazu bestimmten Endgerät abzuspeichern und ggf. für interne Zwecke auszudrucken, ohne dass damit ein weitergehendes Abdruck-/Veröffentlichungsrecht verbunden ist. Die vorübergehende Zwischenspeicherung ist spätestens nach drei (3) Tagen wieder zu löschen. Der Leser ist nicht befugt, auf dem von ihm genutzten Endgerät eine oder mehrere weitere Datenbanken anzulegen, in denen Artikel aus dem Archiv dauerhaft gespeichert werden.
4.6. Zweckbindung der Archivierung – Dem Kunden ist es nicht gestattet, die archivierten Artikel anders als zu internen Informationszwecken zu verwenden.
4.7. Kennzeichnungspflicht – Der Kunde hat weiterhin alle archivierten Artikel mit dem Archivierungsvorgang als „PMG-Datei“ durch den Zusatz „Alle Rechte vorbehalten. Copyright [oder „©“] PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG“ zu kennzeichnen. Dabei hat diese Codierung so zu erfolgen, dass sie nicht von dem jeweiligen Artikel entfernt, sondern nur insgesamt mit dem Artikel gelöscht werden kann.
4.8. Verlängerte Archivierungsdauer und Löschungspflicht – Das verlängerte Archivierungsrecht ist jeweils bezogen auf den einzelnen Artikel und auf den Zeitraum von zehn (10) Kalenderjahren begrenzt. Der Lauf der Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem 1.1. des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Archivierungsrecht auf Grund des PMG Archivierungsrechte-Vertrages am 31.12. endet, und endet am 31.12. des zehnten (10.) Jahres. Wird der PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag innerhalb der Zehn-Jahres-Frist gekündigt, so führt dies mit Blick auf die bereits archivierten Artikel nicht zu einer Verkürzung der Archivierungsfrist. Mit Verstreichen der Archivierungsfrist sind alle von dem jeweiligen Fristablauf betroffenen Artikel vollständig aus dem Archiv des Kunden zu löschen. Die Löschungsverpflichtung erstreckt sich neben der zentralen Archivdatenbank auch auf alle Endgeräte der Leser, auf denen jeweils archivierte Artikel kurzzeitig zwischengespeichert sind. Die Löschung ist der PMG, sofern zu diesem Zeitpunkt kein PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag mehr besteht, jeweils innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Archivierungsdauer schriftlich anzuzeigen.
4.9. Kontrollrechte – Der Kunde gestattet der PMG auf Verlangen, durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der technisches Hilfspersonal hinzuziehen darf, die Art und den Umfang der gespeicherten Artikel auf Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Vertrages überprüfen zu lassen. Die Kosten trägt die PMG, sofern sie nicht vom Kunden im Wege des Schadensersatzes zu übernehmen sind.

5. Vergütung / Rechnungsstellung / Abrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2.1). Die genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Kunde erhält eine detaillierte Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1. Der PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende unabhängig vom Nutzungsvertrag PMG Digital bzw. PMG Rechte und vom PMG Archivierungsrechte-Vertrag in Textform kündbar.
6.2. Der PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag endet – ohne, dass es einer Kündigung bedarf – spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzungsvertrag PMG Digital bzw. PMG Rechte endet.
6.3. Klarstellend wird vereinbart, dass weder die Kündigung noch das Ende des PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrages die Pflicht zur Zahlung der Vergütung oder die Beschränkung des Umfangs der verlängerten Archivierungsrechte berühren.
6.4. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus dem PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag mit der PMG, insbesondere durch Verletzung der Urheberrechte oder falsche Angaben von Leserzahlen, ist die PMG berechtigt, den PMG Archivierungsrechte-Verlängerungs-Vertrag und den Nutzungsvertrag PMG Digital und/oder PMG Rechte sowie einen Archivierungsrechte-Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugriff auf das Presse-Monitor-System mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn PMG den Kunden zuvor wegen dieser Vertragsverletzung abgemahnt hat und der Kunde seine Vertragspflicht trotz Abmahnung nicht innerhalb von zwei Wochen erfüllt. In bedeutenden Verletzungsfällen, insbesondere auch bei wiederholter Verletzung der gleichen Vertragspflichten, bei Einstellung der Zahlungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder bei Eröffnung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden, ist eine vorherige Abmahnung der PMG entbehrlich. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz) bleibt PMG vorbehalten.

7. Datenschutz
7.1. PMG erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Kunden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. PMG speichert Kaufhistorien des Kunden, nur soweit und solange sie für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Abrechnung erforderlich sind. Soweit die von der PMG erstellten Rechnungen noch nicht bezahlt sind oder hinsichtlich der Höhe Unstimmigkeiten bestehen, können die Kaufhistorien zu Beweiszwecken gespeichert werden. Ferner darf die PMG die Kaufhistorien anonymisiert dauerhaft zu Statistikzwecken erheben, verarbeiten und nutzen.
7.2. Erklärt sich der Kunde mit dem Empfang von Werbeinformationen per E-Mail-Newsletter einverstanden, so erhebt, verarbeitet und nutzt die PMG seine Daten zu diesem Zweck. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten verlangen und seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (per Brief, Telefax oder E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an:

PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
Markgrafenstr. 62, 10969 Berlin
Fax: +49 (0)30 28493-200
E-Mail: datenschutz@presse-monitor.de

8. Schlussbestimmungen
8.1. Ziffer 11 (Allgemeine Verpflichtungen des Kunden), Ziffer 12 (Beauftragung von Dienstleistern), Ziffer 14 (Freistellung wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten), Ziffer 15 (Haftung), Ziffer 18 (Kundensupport), Ziffer 20 (Vertraulichkeit) und Ziffer 21 (Vertragsänderungen) der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG für die Erstellung und Nutzung digitaler Pressespiegel“ (Stand: 01.05.2018) gelten ergänzend.
8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die jeweiligen Formerfordernisse gelten auch für eine Änderung des jeweils geltenden Formerfordernisses.
8.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin; gleichwohl ist PMG berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
8.4. Der Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Rechtsnormen des deutschen Kollisionsrechts, soweit sie an eine fremde Rechtsordnung verweisen, sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs sind ausgeschlossen.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

Stand: 14.09.2022

AGB PMG MediaMeter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG für die Nutzung von PMG MediaMeter

1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB PMG MediaMeter“ oder kurz „AGB“) gelten für jeden Vertrag, einschließlich eines etwaigen Nachtrags, zwischen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG („PMG“) und dem Kunden („Kunde“) über die Nutzung des Medien-Beobachtungs- und -Analyse-Tools PMG MediaMeter („PMG MediaMeter“) auf Basis der Pressedatenbank des Presse-Monitor-Systems („PMG-Datenbank“), einschließlich der Bereitstellung/Lieferung der Ergebnisse der Medienbeobachtung und -analyse (inklusive der Lizenz für deren Nutzung).

1.2. Änderungen dieser AGB, die aufgrund von technischen oder betrieblichen Erfordernissen der PMG geboten und dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind, wird PMG dem Kunden unverzüglich in Textform mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde den Vertrag nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung in Textform kündigt. PMG wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

1.3. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ausschließlich diese AGB und, gegenüber diesen AGB vorrangig, der zwischen PMG und dem Kunden gesondert abgeschlossene schriftliche Vertrag.

1.4. Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur bindend, wenn PMG diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5. Mündliche Vereinbarungen vor, bei und/oder nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der PMG in Textform.

2. Vertragsschluss, Schriftform und Änderungen
2.1. Durch Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars PMG MediaMeter gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Dieses Angebot kann die PMG durch Übersendung einer Bestätigung oder der Login-Daten für PMG MediaMeter annehmen, wodurch der Vertrag, unter Einbeziehung dieser AGB, zustande kommt.

2.2. Etwaige Nachträge und spätere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss gegenüber PMG angegebenen, für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten (z.B. Firma, Rechnungsadresse, Ansprechpartner) aktuell zu halten und Änderungen PMG unverzüglich mitzuteilen.

3. PMG MediaMeter, Datenquellen, Verfügbarkeit
3.1. Mit Abschluss des Vertrages schaltet PMG den Kunden für die Nutzung von PMG MediaMeter frei und übermittelt ihm die erforderlichen Login-Daten für die Nutzung von PMG MediaMeter. Der Zugriff des Kunden auf PMG MediaMeter erfolgt über die Website der PMG. Mithilfe von PMG MediaMeter kann der Kunde
– Printmedien, Online-Ausgaben und andere Informationsquellen aus der PMG-Datenbank („Datenquellen“) auswählen und unter Verwendung von ausgewählten Topics zur Medienbeobachtung und -analyse nutzen,
– sich die Ergebnisse seiner Medienbeobachtung und -analyse („PMG MediaMeter-Ergebnisse“) am Bildschirm (z.B. in Form von grafischen Darstellungen und Trefferlisten) anzeigen lassen,
– sich ergänzend die entsprechenden Textausschnitte aus Artikeln aus der PMG-Datenbank am Bildschirm anzeigen lassen und
– die PMG MediaMeter-Ergebnisse (ohne Textausschnitte) herunterladen und umfassend nutzen.
PMG MediaMeter-Ergebnisse werden im PMG MediaMeter längstens 455 Tage gespeichert. Wird ein Topic durch den Kunden gelöscht oder geändert, werden zu diesem Topic gespeicherte PMG MediaMeter-Ergebnisse automatisch gelöscht.

3.2. Im Rahmen des Vertrages, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2.1), können Zusatzleistungen vereinbart werden; für diese gelten diese AGB entsprechend.

3.3. Die verfügbaren Datenquellen werden laufend aktualisiert. Die PMG behält sich das Recht vor, den Zugang zu einzelnen Datenquellen neu zu eröffnen oder – wenn Verlage bzw. Content-Lieferanten Datenquellen einstellen oder der PMG nicht mehr zur Verfügung stellen – aus dem Presse-Monitor-System zurückzuziehen. Im Falle des Rückzugs einer Datenquelle ist der Kunde nicht berechtigt, seinen Vertrag mit der PMG außerordentlich zu kündigen.

3.4. PMG bemüht sich, PMG MediaMeter ohne Unterbrechungen 24 Stunden verfügbar zu halten. Durch die Beschaffenheit von Technik und Internet kann dies jedoch nicht garantiert werden. PMG behält sich zudem das Recht vor, die Betriebszeiten einzuschränken oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen. PMG versucht, die Häufigkeit und Dauer jede dieser vorübergehenden Unterbrechungen oder Beschränkungen zu begrenzen.

3.5. Volltexte stehen in der PMG-Datenbank zur Medienbeobachtung und -analyse unter Verwendung von ausgewählten Topics ab ihrem Erscheinungstag in der Regel für jeweils einunddreißig (31) aufeinanderfolgende Tage, beginnend mit dem Erscheinungstag, zur Verfügung.

4. Nutzung von PMG MediaMeter
Die Nutzung von PMG MediaMeter steht dem Kunden nur in folgendem Umfang zu:
4.1. Nutzeranzahl – Der Kunde darf PMG MediaMeter nur der vertraglich vereinbarten Anzahl an Nutzern zugänglich machen.

4.2. Topicanzahl – Der Kunde darf maximal die vertraglich vereinbarte Anzahl an Topics gleichzeitig nutzen.

5. Nutzungsrechte an PMG MediaMeter-Ergebnissen 
5.1. Im Rahmen des Vertrages räumt PMG dem Kunden das räumlich unbeschränkte, zeitlich unbefristete und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein,
– sich die MediaMeter-Ergebnisse sowie die entsprechenden Textausschnitte aus Artikeln aus der PMG-Datenbank auf seinem Bildschirm anzeigen zu lassen und
– die PMG MediaMeter-Ergebnisse (ohne Textausschnitte) in folgendem Umfang zu nutzen:
– Herunterladen aus PMG MediaMeter,
– kundeninterne Vervielfältigung und Verwendung für betriebs- oder amtsinterne Zwecke (z.B. Zur-Verfügung-Stellung an Bildschirmen über das Intranet des Kunden oder per E-Mail oder als Ausdruck),
– externe Verbreitung (z.B. Veröffentlichung auf einer Website im Internet und/oder Versand in elektronischen Newslettern per E-Mail),
– Weitergabe an Dritte zur Vervielfältigung und Verwendung durch diese für drittinterne und/oder externe Zwecke, auch zu kommerziellen Zwecken (z.B. Verkauf von Medienbeobachtungs- und/oder -analyseleistungen).
Für inhaltliche Veränderungen, Kürzungen, Zusammenfassungen oder sonstige Bearbeitungen oder Änderungen der PMG MediaMeter-Ergebnisse durch den Kunden oder Dritte und für eigene Zusätze, mit denen Kunden oder Dritte die PMG MediaMeter-Ergebnisse versehen, sind allein die Kunden bzw. die Dritten verantwortlich. Eine Verbreitung der PMG MediaMeter-Ergebnisse über Websites/Newsletter, auf/in denen politisch und/oder religiös extreme und/oder gewaltverherrlichende, pornografische und/oder in anderer Weise sittlich anstößige Inhalte abrufbar sind, ist unzulässig.

5.2. Kein Recht zur Nutzung von Artikeln – Ausgenommen die Bildschirmanzeige von Textausschnitten sind Artikel (und die in diesen verwendeten Tabellen und Grafiken sowie Karikaturen und Fotos) aus der PMG-Datenbank nicht Gegenstand der Nutzungsrechte. Jede weitergehende Nutzung von Artikeln ist unzulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung (z.B. über das Produkt PMG Digital und/oder PMG Rechte).

5.3. Sollte im Rahmen von Zusatzleistungen eine Volltextansicht vereinbart werden, beschränkt sich das Recht des Kunden auf die Ansicht des Volltextes des Artikels am Bildschirm. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere das Herunterladen, die Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Artikeln ist unzulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6. Allgemeine Verpflichtungen des Kunden
Zusätzlich zu den bereits genannten Verpflichtungen treffen den Kunden die folgenden allgemeinen Pflichten:
6.1. Einstehen für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch die Nutzer – Der Kunde ist verpflichtet, die Personen, denen er die Login-Daten im Rahmen seines Vertrages zugänglich macht, zur entsprechenden Einhaltung der Verpflichtungen anzuhalten, die dem Kunden gemäß seinem Vertrag mit der PMG, einschließlich dieser AGB, obliegen. Der Kunde ist für das Fehlverhalten dieser Personen wie für eigenes Fehlverhalten verantwortlich.

6.2. Kontrollrechte – Der Kunde gestattet der PMG auf Verlangen, durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der technisches Hilfspersonal hinzuziehen darf, die Art und den Umfang der Nutzung von PMG MediaMeter auf Einhaltung der Verpflichtungen und Bestimmungen des Vertrages überprüfen zu lassen. Die Kosten trägt die PMG, sofern sie nicht vom Kunden im Wege des Schadensersatzes zu übernehmen sind.

7. Nutzung von PMG MediaMeter zu Testzwecken (Testbetrieb)
Soweit die PMG das Recht gewährt, PMG MediaMeter im Rahmen eines Tests kennen zu lernen, gelten diese AGB entsprechend, soweit sie auf einen solchen Testbetrieb anwendbar sind. Abweichend von Ziffer 2 kommt der Vertrag über den Testbetrieb, unter Einbeziehung dieser AGB, mit der Aktivierung des Test-Accounts durch den Kunden zustande. Der Testbestrieb endet nach vierzehn (14) Tagen, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.

8. Freistellung wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten
8.1. Wird der Kunde von Dritten aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung von PMG MediaMeter oder PMG MediaMeter-Ergebnissen wegen entgegenstehender Urheber- oder sonstiger Schutzrechte in Anspruch genommen, verpflichtet sich die PMG, den Kunden auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, es sei denn, nachfolgend ist etwas anderes geregelt.

8.2. Der Anspruch auf Freistellung ist nur dann gegeben, wenn der Kunde der PMG unverzüglich und schriftlich mitteilt, dass Ansprüche von dritter Seite geltend gemacht werden. Der Anspruch verfällt, wenn der Kunde ohne schriftliche Genehmigung der PMG Prozesserklärungen abgibt und/oder in einen Vergleich einwilligt.

8.3. Die schriftliche Genehmigung zur Abgabe von Prozesserklärungen und/oder zur Einwilligung in einen Vergleich darf die PMG nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Dritten und dem Kunden hat die PMG das Recht, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl für die Prozessführung auf eigene Kosten zu stellen und diesem für die Prozessführung Anweisungen zu erteilen. Der Kunde hat der PMG für die rechtliche Auseinandersetzung mit Dritten, die Urheber- und sonstige Schutzrechte geltend machen, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und an der Prozessführung nach Treu und Glauben mitzuwirken.

9. Haftung
9.1. Die PMG und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstehen.

9.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PMG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PMG, bei arglistigem Verschweigen, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzungen einer Garantie, insbesondere einer garantierten Beschaffenheit. In diesen Fällen haftet die PMG im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In den übrigen Ausnahmefällen haftet die PMG in voller Höhe.

9.3. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr, es sei denn, diese basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einem anderen der in Ziffer 9.2 genannten Ausnahmefälle.

9.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PMG.

10. Vergütung / Rechnungsstellung / Abrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, der diesen AGB zu Grunde liegt (vgl. Ziffer 2.1). Die genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Kunde erhält monatlich eine Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperre
Alle auf der Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge sind, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündbar. Die Teilkündigung einer Zusatzleistung ist mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform zulässig.
Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der PMG, insbesondere durch vertragswidrige Nutzung von PMG MediaMeter, Verletzung der Urheberrechte an Artikeln oder falsche Angaben von Nutzerzahlen, ist die PMG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugriff auf PMG MediaMeter mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn PMG den Kunden zuvor wegen dieser Vertragsverletzung abgemahnt hat und der Kunde seine Vertragspflicht trotz Abmahnung nicht innerhalb von zwei Wochen erfüllt. In bedeutenden Verletzungsfällen, insbesondere auch bei wiederholter Verletzung der gleichen Vertragspflichten, bei Einstellung der Zahlungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder bei Eröffnung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden, ist eine vorherige Abmahnung der PMG entbehrlich. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz) bleibt PMG vorbehalten.

12. Kundensupport
Dem Kunden steht für technische Anfragen ein telefonischer Support während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr – ausgenommen Feiertage des Bundeslandes Berlin) zur Verfügung.

13. Datenschutz
13.1. PMG erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Kunden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. PMG speichert Nutzungshistorien des Kunden, nur soweit und solange sie für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Abrechnung erforderlich sind. Soweit die von der PMG erstellten Rechnungen noch nicht bezahlt sind oder hinsichtlich der Höhe Unstimmigkeiten bestehen, können die Nutzungshistorien zu Beweiszwecken gespeichert werden. Ferner darf die PMG die Nutzungshistorien anonymisiert dauerhaft zu Statistikzwecken erheben, verarbeiten und nutzen.

13.2. Erklärt sich der Kunde mit dem Empfang von Werbeinformationen per E-Mail-Newsletter einverstanden, so erhebt, verarbeitet und nutzt die PMG seine Daten zu diesem Zweck. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten verlangen und seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (per Brief, Telefax oder E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an:

PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
Markgrafenstr. 62, 10969 Berlin
Fax: +49 (0)30 28493-200
E-Mail: datenschutz@presse-monitor.de

14. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Login-Daten (Benutzername, Passwort) vertraulich zu behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen. Die PMG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Verlust oder Missbrauch der Login-Daten entstehen.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die jeweiligen Formerfordernisse gelten auch für eine Änderung des jeweils geltenden Formerfordernisses.

15.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin; gleichwohl ist PMG berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

15.3. Der Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Rechtsnormen des deutschen Kollisionsrechts, soweit sie an eine fremde Rechtsordnung verweisen, sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

Stand: 14.09.2022