Urteil: Inkassotätigkeit der PMG für VG WORT ist keine Urheberrechtsverletzung

Roger Dormeier bei PMG Presse-Monitor
Roger Dormeier
Ingo Kästner_Geschäftsführer PMG Presse-Monitor
Ingo Kästner, Geschäftsführer der PMG Presse-Monitor begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Sie bringt Kommunikationsverantwortlichen, Medienbeobachtern und Verlagen zusätzliche Rechtssicherheit bei der Nutzung journalistischer Inhalte. Gleichzeitig lädt er alle Publisher, die noch nicht Content-Partner der PMG sind, ein, ihre Inhalte im Rahmen der Zweitverwertung auch über die PMG zu vermarkten. | © Anke Illing

Pressespiegelstreit: LG Berlin II weist Klage eines Online-Magazins gegen PMG Presse-Monitor ab

  • Inkassotätigkeit der PMG für VG WORT ist keine Urheberrechtsverletzung

Pressemitteilung vom 22.06.2026

Berlin. Das Landgericht Berlin II hat die Klage eines Online-Magazins gegen die PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Das Gericht folgt in seinem Urteil vom 3. Juni 2026 (Az.: 15 O 517/25) dabei der Rechtsauffassung der PMG und bestätigt zentrale Grundsätze der Pressespiegel-Erstellung und Rechtewahrnehmung. Lediglich dem Chefredakteur des Magazins wurde ein Auskunftsanspruch nach der DSGVO zugesprochen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Sie bringt Kommunikationsverantwortlichen, Medienbeobachtern und Verlagen zusätzliche Rechtssicherheit bei der Nutzung journalistischer Inhalte“, erklärt Ingo Kästner, Geschäftsführer der PMG Presse-Monitor. „Gleichzeitig lade ich alle Publisher, die noch nicht Content-Partner der PMG sind, ein, ihre Inhalte im Rahmen der Zweitverwertung auch über die PMG zu vermarkten.“

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen urheberrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen die PMG. Das Gericht stellte klar, dass die PMG durch ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vergütung nach § 49 Urheberrechtsgesetz keine Urheberrechtsverletzung begeht. Vielmehr macht die PMG lediglich im Auftrag der VG WORT den gesetzlichen Vergütungsanspruch geltend, der den Rechteinhabern zusteht.

Gericht folgt zentralen Rechtsauffassungen der PMG
Das Urteil bestätigt mehrere für die Medien- und Kommunikationsbranche relevante Grundsätze.

So weist das Gericht die Ansicht der Klägerin zurück, dass die Tätigkeit der PMG bei der Erhebung und Weiterleitung gesetzlicher Vergütungen eine eigenständige Urheberrechtsverletzung darstellen könne. Die PMG handele vielmehr im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Vergütungssystems.

Darüber hinaus äußert es sich zur Anwendung von § 49 UrhG auf digitale Medienangebote. Auch wenn die Frage bislang nicht abschließend entschieden sei, neige das Gericht eher dazu, dass die Regelung auch auf Online-Magazine Anwendung finden könne.

Zudem stellt das Gericht klar, dass die Einordnung eines Mediums als Fachmagazin die Anwendbarkeit von § 49 UrhG nicht grundsätzlich ausschließt. Entscheidend sei vielmehr die Prüfung jedes einzelnen Beitrags. Maßgeblich sei, ob dieser politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen behandelt.

Auch die Hinweise auf der Website des klagenden Unternehmens genügten nach Auffassung der Richterin nicht, um einen wirksamen Vorbehalt im Sinne des § 49 UrhG zu begründen.

Keine Zahlungs- oder Auskunftsansprüche gegen die PMG
Das Gericht weist sodann die in diesem Kontext geltend gemachten Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die PMG zurück.
Die PMG selbst sei nicht Empfängerin der betreffenden Vergütungen gewesen und habe daher auch keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Entsprechend bestehe für die Klägerin gegenüber der PMG kein Anspruch auf Rückzahlung.

Ebenso verneint das Gericht einen Anspruch auf Auskunftserteilung.

Verlässlicher Rahmen für rechtssichere Mediennutzung
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung klarer und rechtssicherer Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle für die professionelle Medienbeobachtung. Für Kommunikationsabteilungen, Unternehmen, Behörden und Medienbeobachter schafft sie zusätzliche Orientierung bei der Nutzung journalistischer Inhalte.
Die PMG setzt sich seit ihrer Gründung für einen transparenten Ausgleich der Interessen von Verlagen, Urhebern und professionellen Nutzern ein. Das Urteil bestätigt die Bedeutung dieses Ansatzes und stärkt die Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit mit Pressespiegeln und Medienanalysen.

Über die PMG Presse-Monitor

Die PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter für die digitale Medienbeobachtung, Pressespiegel-Erstellung und Medienauswertung im deutschsprachigen Raum. Über 900 Verlage und Contentproduzenten aus aller Welt stellen ihre Inhalte über die PMG täglich für eine rechtssichere Zweitverwertung zur Verfügung. Die PMG vermarktet Inhalte und Rechte an PR-Profis und Kommunikationsabteilungen in Unternehmen und Behörden sowie an professionelle Medienbeobachter.
Gegründet im Jahr 2001, ist die PMG ein Gemeinschaftsunternehmen deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Zu den Gesellschaftern zählen Axel Springer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Handelsblatt Media Group, Hubert Burda Media, Spiegel-Verlag, Süddeutsche Zeitung, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.

Pressekontakt:

Roger Dormeier
Marketing | Kommunikation | PR
PMG Presse-Monitor GmbH
Telefon: +49 30 28493 118
E-Mail: roger.dormeier@presse-monitor.de

Artikel von
Roger Dormeier

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