Mehr Erlöse durch erweiterte Zweitverwertung mit der Digitalen Verarbeitungslizenz

Mit der Digitalen Verarbeitungslizenz (DVL) ermöglicht die PMG eine zentrale Vermarktung von Verlagscontent gegenüber Medienbeobachtungsdiensten. Gleichzeitig unterstützt die PMG professionelle Medienbeobachter beim Aufbau einer rechtssicheren, digitalen Produktion mit Speicherung und Vervielfältigung von verlegerischen Inhalten. So lassen sich die Endkunden in der Kommunikationsbranche verlässlich mit digitalen Pressespiegeln versorgen.

Neben den zusätzlichen Erlösen bietet die Vergabe der Lizenzen Verlagen außerdem die Möglichkeit, die Wertigkeit ihres digitalen Contents für die gewerbliche Nutzung zu unterstreichen.

Digitale Verarbeitungslizenz

Mit der Digitalen Verarbeitungslizenz (DVL) der PMG haben Medienmonitoring-Organisationen erstmals die Möglichkeit, ihren Produktionsprozess zur Erstellung und Verbreitung von Pressespiegeln vollständig digital und gleichzeitig urheberrechtlich abgesichert aufzustellen.

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Verlage und Medienhäuser profitieren mit der Digitalen Verarbeitungslizenz (DVL) von der vertraglich geregelten Rechtssicherheit mit daraus ableitbaren Prüf- und Meldepflichten. Durch die Vergabe von Lizenzen und die Bereitstellung von Content erzielen Sie zusätzliche Erlöse – ganz ohne Risiken und bei minimalem Aufwand.

Medienbeobachter benötigen eine digitale Verarbeitungslizenz, wenn sie ganze Zeitungsseiten einscannen oder ausgeschnittene Zeitungsartikel in ihrer Datenbank speichern. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am 2. Juli 2020 (Az.: 5 U 109/18) entschieden. Das Gericht bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juni 2018 (Az.: 308 O 343/16) in einem Rechtsstreit zwischen einem Zeitungsverlag und einem Medienbeobachtungsunternehmen. Laut der Urteilsbegründung kann sich der Medienbeobachter für derartige, während seines Produktionsprozesses vorgenommene Nutzungshandlungen weder auf von seinem Auftraggeber abgeleitete vertragliche Rechte noch auf gesetzliche Ausnahmetatbestände berufen.

Rechtssicherheit und Nachprüfbarkeit

Die Digitale Verarbeitungslizenz (DVL) trägt zu einer Sensibilisierung und Stärkung des Rechtsbewusstseins für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte bei.

Gleichzeitig bedeutet sie eine eindeutige Positionierung der Rechtsauffassung der Verlage in der Kommunikationsbranche.

Mit der PMG als zentralem Ansprechpartner, die über ein etabliertes und praxiserprobtes Lizenzierungsmodell verfügt, ist die korrekte und einfache Abrechnung gewährleistet. Das Nutzungsverhalten der Lizenznehmer kann jederzeit einfach über die monatlichen Verlagsgutschriften nachgeprüft werden.

Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist berechtigt im Rahmen der Produktion von digitalen Pressespiegeln im Auftrag von Endkunden Verlagscontent zeitlich befristet zu speichern und zu vervielfältigen.

Zu Produktionszwecken darf eine temporäre Datenbank mit Beiträgen aufgebaut werden. Damit verbunden ist die Pflicht des Lizenznehmers, aktiv alle Beiträge nach spätestens 31 Tagen aus seiner Datenbank unwiderruflich zu entfernen.

Zum Zweck einer einfachen und korrekten Abrechnung ist der Lizenznehmer verpflichtet, der PMG monatlich alle verwendeten Beiträge zu melden.

Die Nutzung von Verlagscontent durch den Lizenznehmer ist nur zur Unterstützung und Realisierung des Produktionsprozesses zur Erstellung digitaler Pressespiegel zulässig.

Eine Auswahl von Verlagen und Publikationen, die mit uns kooperieren

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