Presseartikel im Schulunterricht

Ein Gesamtvertrag, der auch unter dem Stichwort “Schullizenz” bekannt ist, regelt die Rechtevergabe und Vergütung von Medienbeiträgen, die im Unterricht verwendet werden. Diese Publikationen dürfen Lehrerinnen und Lehrer nutzen.

Der Pressespiegel-Paragraf und die VG Wort

Medienpanel aus rund 1.500 Titeln verfügbar

Publikationen, die in dieser Liste enthalten sind, unterliegen den Regelungen des Gesamtvertrages. Um Inhalte aus anderen Titeln zu nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verlag.

Medienpanel für Schulunterricht

Zentrale Rechtevergabe und Abrechnung über die PMG

Mit Inkrafttreten des aktuellen UrhWissG im März 2018 dürfen Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften nur noch bis zu einem Anteil von 15 Prozent ohne Zustimmung der Rechteinhaber, also der Verlage, für schulische Zwecke genutzt werden.

Für einen umfangreicheren Einsatz regeln ein Gesamtvertrag “Vervielfältigungen an Schulen” (externer Link) sowie ein Gesamtvertrag zur “Einräumung und Vergütung von Ansprüchen aus der öffentlichen Zugänglichmachung und der öffentlichen Wiedergabe nach § 60 a UrhG für Nutzungen an Schulen” zwischen den Bundesländern, den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie der PMG Presse-Monitor GmbH die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Schulunterricht.

Im Auftrag der Verlage übernimmt die PMG zentral die Lizenzierung von Presseinhalten im Schulunterricht.

Kontakt aufnehmen

Hier können Sie das Medienpanel für den Schulunterricht herunterladen:

Medienpanel für Schulunterricht