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Sie sind Pressesprecher, Kommunikationschefin oder in Ihrem Hause für die Medienbeobachtung und -auswertung verantwortlich? Dann möchten Sie bestimmt wissen, wie Sie auf dem einfachsten Weg einen rechtssicheren Pressespiegel bzw. Presseclippings erstellen und welche Rechtslage Sie beachten müssen. Welche Rolle spielt dabei das Urheberrecht? Das Whitepaper zu den rechtlichen Grundlagen für Pressespiegel beantwortet Ihre Fragen.
– Aus dem Inhalt –
Nach § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG (der “Pressespiegel-Paragraf“) ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Informationsblättern dieser Art (z. B. in Pressespiegeln) grundsätzlich zulässig, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Nach § 49 Abs. 1 Satz 2 und 3 UrhG ist dem Urheber hierfür jedoch grundsätzlich eine angemessene Vergütung zu zahlen, wobei dieser Anspruch nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.
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