Nutzung von KI bei der Pressespiegelerstellung – gehen Komfort und Rechtssicherheit zusammen?

Dr. Martin Schippan
Komfort und Rechtssicherheit bei der KI-Anwendung in der Pressespiegelerstellung
Nutzung von KI in der Pressespiegelerstellung: Für eine rechtssichere KI-Anwendung bietet die PMG Presse-Monitor eine KI-Lizenz für die Pressespiegelerstellung.

Wie in allen anderen Bereichen der Verarbeitung von Content ist auch bei der Erstellung von Pressespiegeln der Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht nur sinnvoll, sondern vielfach bereits unverzichtbar: Was ganz ursprünglich mit Schere und Kleber, dann mit schlecht lesbaren Kopien und zuletzt mit software-gestützter Textverarbeitung geschah, erfolgt nun sinnvoller Weise mit einer KI-Anwendung – die Segmentierung und Indexierung von Medienbeiträgen, die Formatumwandlung von Text to speech und umgekehrt oder die Erstellung von Zusammenfassungen.

Dies geschieht häufig in generativer Weise und unter Übernahme von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus Medienbeiträgen wie Texten oder Grafiken. Daher darf nur ein berechtigter Nutzer auf diese Weise KI-Anwendungen einsetzen.

Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Nutzung gibt es nicht. Trotz vieler Diskussionen kann die Ausnahmebestimmung des § 44b Urheberrechtsgesetz (UrhG) hier nicht herangezogen werden. Diese erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Nutzungshandlungen des Text- und Data-Mining, ohne den Urheber oder Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Die Verarbeitung von journalistischem Content unter Einsatz von generativer KI fällt aber nicht darunter, sondern geht weit über Text und Data-Mining-Anwendungen hinaus. Zudem haben die allermeisten Anbieter von Zeitungs- und Zeitschrifteninhalten einen Vorbehalt erklärt, der dazu führt, dass die Vorschrift des § 44b UrhG grundsätzlich nicht zur Anwendung gelangt. Auch eine legale Nutzung auf vertraglicher Grundlage scheidet aus: Die bisher geschlossenen Vereinbarungen ermöglichen Unternehmen und Behörden keine Pressespiegelerstellung mit KI.

Die PR-Abteilung muss daher für ihren KI-Einsatz bei der Pressespiegelerstellung nunmehr entsprechende Vereinbarungen mit den Urhebern und den Rechteinhabern schließen; hier sind in aller Regel die einzelnen Verlage die richtigen Ansprechpartner. Seit Anfang Dezember 2025 bietet aber auch die PMG eine solche Lizenz für den Großteil des deutschsprachigen Zeitungscontents an. Für alle Nutzungen, die mit der Erstellung, Verbreitung, Speicherung und weiteren Handlungen rund um digitale Pressespiegel zu tun haben, haben die Verlage die PMG ermächtigt und beauftragt, ihren Pressespiegelkunden die entsprechenden Nutzungsrechte zu verschaffen. Für die Nutzung von KI bei der Erstellung von digitalen Pressespiegeln hat die PMG nun die „KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung“ entwickelt. Mit Abschluss dieser Lizenz werden die Pressespiegelkunden der PMG in die Lage versetzt, ihre Arbeitsschritte rund um digitale Pressespiegel nun auch unter Zuhilfenahme von KI – einschließlich generativer KI – in rechtssicherer Art und Weise vorzunehmen. Der Komfort der KI-Nutzung und die Rechtssicherheit durch einen gebündelten Rechteerwerb funktionieren also auch zusammen!

Einen umfassenden Beitrag zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Verarbeitung journalistischer Inhalte von Dr. Martin Schippan finden Sie in der ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 10/24. Sie können das Heft über beck-online erwerben

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