Unterzeichnung Gesamtvertrag öffentliche Zugänglichmachung

Roger Dormeier
Vertragsunterzeichnung öffentliche Zugänglichmachung
Am 21. Dezember 2023 unterzeichneten Vertreter der Schulverwaltungen der Länder, urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften und der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG den Gesamtvertrag über öffentliche Zugänglichmachungen an Schulen. Damit können Schulen wie gewohnt urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen, u.a. auch Artikel aus dem Presseportal für Schulen, auf sogenannten digitalen Lernplattformen nutzen. Im Bild: Ministerialdirektor Stefan Graf, Verhandlungsführer der Länder, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Urheber sind vertreten durch Ingo Kästner von der PMG (2. von links) sowie Dr. Robert Staats (2. von rechts) und Jochen Greve (rechts) von der Verwertungsgesellschaft Wort in Vollmacht für die beteiligten Verwertungsgesellschaften. Nicht im Bild: Staatssekretärin Jessica Heide vom saarländischen Bildungsministerium als zweite Verhandlungsführerin der Länder. © Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Presseartikel auf Lernplattformen bereitstellen

Gute Nachrichten für Lehrkräfte: Sie können Presseartikel, die sie im Presseportal für Schulen für ihren Unterricht recherchiert haben, ab sofort auch rechtssicher digital, z.B. auf Lernplattformen, verbreiten.

Möglich macht das der Gesamtvertrag über öffentliche Zugänglichmachungen an Schulen, den Vertreter der Schulverwaltungen der Länder, acht urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften sowie der Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) am 21. Dezember 2023 in München unterzeichneten.

Der Vertrag regelt die Bedingungen von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Materialien auf Lernplattformen für alle Schulen in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Zusammenhang mit dem Gesamtvertrag “Vervielfältigungen an Schulen” vom 21.12.2022 sowie dem Vertrag zum Betrieb eines „Presseportals für Schulen“ und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen vom 31.05.2023 sichert der neue Gesamtvertrag den erwünschten pädagogischen Spielraum von Lehrkräften beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte im Schulunterricht. Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber gewährleistet, ohne die Schulen mit aufwändigen Nachweis- und Dokumentationsaufgaben zusätzlich zu belasten. Die Laufzeit bis Ende 2027 schafft für alle Beteiligten über einen langen Zeitraum Rechtssicherheit beim Einsatz hochwertiger Materialien im Schulunterricht.

Mehr Infos zum Presseportal für Schulen

 

Passende Artikel